Gibt es eine spannendere Lektüre als eine„Garagennutzungsverordnung“? Die Garage, um die es hier geht, ist unterirdisch, im doppelten Sinne. Sie liegt unter einer kurzgeschorenen Grünfläche einer Wohnanlage aus den 50er Jahren im schönen Hamburger Stadtteil Hamm. Hamm-Nord. 24 Parkbuchten von leicht unterschiedlicher Größe sind dort in Beton gegossen, die Warteliste ist lang.
Die Garagennutzungsverordnung sieht vor, dass in der Garage ausschließlich Autos und andere motorisierte KFZ abgestellt werden dürfen, aber bitteschön keine Fahrräder, woran sich jedoch kaum einer der Mieter hält: Denn Fahrräder, vor allem moderne E-Bikes, lassen sich nur mühsam durch die engen Gänge und über die schmalen Treppen der Wiederaufbau-Häuser in den Fahrradkeller transportieren.
Die Lösung der Autobesitzer, die größtenteils auch Fahrräder oder einen Motorroller ihr eigen nennen, hört sich pragmatisch und gesund an: Sie verständigten sich bilateral und unter Umgehung der Hausverwaltung darauf, im Bedarfsfall untereinander größere und kleinere Parkbuchten zu tauschen, und wer bloß einen Kleinwagen fuhr, gestattete es seinen Mitmietern, den freien Platz mit einem oder zwei Fahrrädern oder auch einem Motorroller – übergangsweise – zu nutzen.
Dieses System funktionierte prima, bis, ja, bis zwei neue Mieter auf dem Plan erschienen, ein Ehepaar in mittleren Jahren, das sich rasch über diese Zustände empörte: Zunächst leise im Hausflur, dann lauter mit Handzetteln im Treppenhaus und schließlich unüberhörbar mit Anrufen, Mails und Einwurfeinschreiben bei der Hausverwaltung, in denen es auf die andauernden und nicht zu tolerierenden Verstöße gegen die bestehende Garagennutzungsverordnung hinwies. Das Motto lautete: „Hier macht ja offensichtlich jeder, was er will!“
An dieser Stelle ist zu bemerken, dass die beiden selbsternannten Parkwächter ebenfalls zwei Fahrräder auf ihrer angemieteten Parkbucht abstellten. Die Hausverwaltung geriet augenblicklich in eine Art Alarmzustand: Denn eklatante Verstöße gegen eine Garagennutzungsverordnung wie das Abstellen von Fahrrädern zuzüglich des unbefugten Tauschens von vermieteten Plätzen sind keine Kleinigkeit. Regeln bleiben nun mal Regeln, auch wenn sie unsinnig erscheinen. Und so darf seit dem 1. März, seit heute, niemand sein Fahrrad mehr in dieser Garage abstellen. Auch nicht übergangsweise. Auch die beiden Querulanten nicht. Dagegen haben sie übrigens sofort Beschwerde eingelegt. Bei der Hausverwaltung.